Computerrecht

   

Wen ich berate

 

Seit 1997 bin ich schwerpunktmäßig im Bereich des Computerrechts als Rechtsanwalt tätig.

Mandanten berate ich in folgenden Gebieten:

  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
    - Pitch- bzw. Vorverträge
    - Kaufverträge über Hardware/Software
    - Lizenzverträge über Hardware/Software
    - Projektverträge über Erstellung von Systemen
    - Projektverträge über Erstellung von Individualsoftware
    - Verträge über die Erstellung jeglicher digitaler Produkte (Datenbanken, Websites, Offlinemedien etc.)
    - Verträge über Outsourcing von IT-Dienstleistungen
    - Verträge über Service-Level-Agreements
    - Verträge über EDV-Support
    - Verträge über Programmpflege
    - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hard- und Softwarelieferanten
     
  • Beratung bei der Durchführung von IT-Projekten
    - Pflichtenhefterstellung
    - Datenschutzaspekte
    - Vertragsverhandlungen
    - Begleitendes juristisches Projektmanagement
    - Konfliktmanagement
     
  • Durchsetzung finanzieller Interessen
    - Forderungsbeitreibung
    - Prozessführung und Einleitung gerichtlicher Beweisverfahren
     

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Wie ich berate ...

     
   
 
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