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Wen ich berate
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Seit 1997 bin ich schwerpunktmäßig im Bereich des Computerrechts
als Rechtsanwalt tätig.
Mandanten berate ich in folgenden Gebieten:
- Gestaltung und Überprüfung von Verträgen
- Pitch- bzw. Vorverträge
- Kaufverträge über Hardware/Software
- Lizenzverträge über Hardware/Software
- Projektverträge über Erstellung von Systemen
- Projektverträge über Erstellung von Individualsoftware
- Verträge über die Erstellung jeglicher digitaler Produkte
(Datenbanken, Websites, Offlinemedien etc.)
- Verträge über Outsourcing von IT-Dienstleistungen
- Verträge über Service-Level-Agreements
- Verträge über EDV-Support
- Verträge über Programmpflege
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hard- und Softwarelieferanten
- Beratung bei der Durchführung von IT-Projekten
- Pflichtenhefterstellung
- Datenschutzaspekte
- Vertragsverhandlungen
- Begleitendes juristisches Projektmanagement
- Konfliktmanagement
- Durchsetzung finanzieller Interessen
- Forderungsbeitreibung
- Prozessführung und Einleitung gerichtlicher Beweisverfahren

Wie
ich berate ...
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