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    ... rufen Sie unkompliziert und unverbindlich den Spezialisten (Fachanwalt für Arbeitsrecht und Lehrbeauftragter für IT-Recht (Computerrecht und Internetrecht) mit 16 Jahren anwaltlicher Berufserfahrung an.

WICHTIG:
Ein erstes informatorisches Gespräch kostet Sie kein Honorar, nur die Verbindungskosten. Ich informiere Sie vorher, wenn mein Rat bzw. meine Tätigkeit in Rechnung gestellt wird. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

Ich freue mich auf Ihren Anruf. Sie können mich telefonisch immer erreichen
 

Sie können mich telefonisch erreichen

 

0171 - 720 12 31 Mobiltelefon Rechtsanwalt Schließ
Mo. - Sa. 8.00 - 20.00 Uhr

Bitte lesen Sie meine Anmerkungen zur telefonischen Kontaktaufnahme

 

Sie können mir jederzeit eine E-Mail schicken

 

anwalt@schliess.de  (Account wird 1 mal am Tag bedient)

0 - 24 Uhr
Bitte lesen Sie meine Anmerkungen zu E-Mails

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Anmerkungen zur telefonischen Kontaktaufnahme   Ein Telefonanruf zur Vorabinformation über das "Ob" und "Wie" einer anwaltlichen Beratung kostet nichts – außer natürlich den Verbindungskosten. Und Sie können sicher sein, dass mir Ihr Anliegen wichtig ist und ich dafür sorgen werde, dass es in kompetente Hände kommt.
Ich werde persönlich das Mandat übernehmen, wenn Sie dies wünschen und wenn Sie und ich der Auffassung sind, die hierfür nötige Kompetenz entsprechend meinen Tätigkeitsschwerpunkten Arbeits-, Computer- und Internetrecht zu haben. Falls nicht, kann ich Sie an einen entsprechend qualifizierten Kanzleikollegen vermitteln oder an einen externen Spezialisten.
Honorarpflichtig ist eine anwaltliche Beratung in Ihrer individuellen Angelegenheit (Mandat), mit entspr. Haftung für deren Richtigkeit, Aktenanlage, Fristenkontrolle etc..
Sie werden von mir in jedem Fall vorher darüber informiert, wann und in welcher Höhe Honorar berechnet wird.

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Anmerkungen zur Faxübermittlung  

Falls Sie mir ein Fax übermitteln, schreiben Sie bitte meinen Namen darauf, damit es gleich meinem Referat und nicht dem eines anderen meiner 9 Kanzleikollegen zugeordnet werden kann, und Verzögerungen oder Missverständnisse vermieden werden.
Sollte das Fax vorher nicht angekündigt worden sein, bzw. in dieser Angelegenheit (noch) kein Mandat bestehen, kommt es hierdurch nicht zu einem Mandatsverhältnis mit Fristenkontrolle und Haftung. Erst nach Abklärung der Mandatsvoraussetzungen und Bestätigung können die übermittelten Dokumente bearbeitet und kann ggf. aus meiner anwaltlichen Sicht inhaltlich Stellung genommen werden.

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Anmerkungen zu E-Mails  

Ihre E-Mail nehme ich gerne entgegen und werde Sie in der Regel innerhalb normaler Bürozeiten beantworten, möchte mir jedoch den Hinweis erlauben, dass allein dadurch kein Mandatsverhältnis bzw. Auftrag zustandekommt. Es ist i.ü. wie beim Telefonanruf – erst die Begründung eines Mandatsverhältnisses kostet Geld, und hierüber werde ich Sie vorher informieren.
Auch ist sicherlich bekannt, dass die unverschlüsselte E-Mail mit einer Postkarte vergleichbar ist – darin bzw. darauf sollten keine streng vertraulichen Informationen stehen.
Auch kann ich nicht garantieren, dass der Mailserver meines Providers 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr funktioniert. Sollte eine E-Mail also wichtigen und besonders dringlichen Inhalt haben, und Sie von mir keine Eingangsbestätigung bekommen, bitte ich, den Erhalt der E-Mail bei mir telefonisch zu erfragen.
Wenn Sie verschlüsselte Korrespondenz via E-Mail wünschen, bitte ich um entspr. Hinweis.

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