Übungsklausur
Lötterle (L.), immer knapp bei Kasse, hat gehört, daß man sich mit dem Handel von Internet-Domains eine goldene Nase verdienen kann. Und Domains gibt es, das weiß L. als Computer- und Internetfreak, für wenig Geld bei Domain-Discountern.
Bei "www.nicht-bloed.de", registriert er für EUR 9,95 je Domain:
L. läßt auf alle Domains ein Baustellenschild schalten und weiterverweisen auf "seine" Domain
www.loetterle.de, wo er abgescannte Testberichte aus Fachzeitschriften über Compaq-Notebooks, Witze über Microsoft und selbstkomponierte, aber auch Musik fremder Gruppen zum freien Download anbietet.Er bietet alle Domains in einem Online-Forum für verkäufliche Domains an, und dann beginnt das Warten auf Interessenten und das grosse Geld.
L. hat, weil er viel von sog.
"Abmahnungen" gehört hat, an Sie folgende
Fragen:
Begründen Sie Ihre Rechtsauffassung und
zitieren Sie die anwendbaren Rechtsvorschriften.
Zusatzfrage:
Sind Computerprogramme rechtlich geschützt? Nennen Sie ggf. einschlägige Vorschriften !